Nach Auskunft von Notarin Marina Coesfeld ist es "sehr unwahrscheinlich", daß in solchen Fällen erneut ein Nachlaßpfleger eingesetzt wird.
( Quelle: TAZ 1997)
Wegen des Verdachts, etwa eine Million Mark einer Erbengemeinschaft veruntreut zu haben, ist gegen einen 38jährigen Nachlaßpfleger Haftbefehl erlassen worden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)