Nachschuß-pflicht

  1. Da nach der Vollabschreibung und der Kündigung von Managementführungs- und Papierabnahme-Verträgen jedoch kein Risiko mehr bestehe, halte man die Anteile: "Es gibt keine Nachschuß-pflicht", sagte der HIT-Vorstand. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)