Nach Auffassung des Karlsruher Ersten Senats dient das Nachtbackverbot jedoch dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Das Nachtbackverbot für Bäcker soll aufgehoben und der Sonntagsverkauf von Brötchen erlaubt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Damit sie dann frische Brötchen anbieten können, fällt das Nachtbackverbot.
( Quelle: )
In Belgien und Frankreich, wo es kein Nachtbackverbot gebe, sei die Dichte der Handwerksbäckereien sogar noch größer.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)