Der Amtsrichter hatte sich durchgesetzt mit der Klage, eine Glühbirne, 40 Watt, matt, am Hause Zboralskis raube ihm in unerträglicher Art und Weise seinen Nachtschlaf.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.07.2002)
Denn bei extremer Belastung - auch bei Leistungssportlern - reiche der Nachtschlaf zur Erholung nicht aus.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2001)