Aus Sicht der Brüsseler EU-Kommission geht es nicht nur darum, illegale Einwanderung einzudämmen, unterschiedliche Asylverfahren zu vereinheitlichen oder die Frage des Nachzugs der Familienangehörigen von Asylbewerbern einheitlich zu regeln.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.06.2003)
Dies sei wegen der an die Ehe geknüpften Rechte notwendig, etwa wegen des Eegatten- Nachzugs aus Nicht-EG-Ländern.
( Quelle: TAZ 1991)