Nada-Gründung

  1. Denn an einem unbefriedigenden Zustand wird sich mit der Nada-Gründung nichts ändern: Ist ein ertappter Sportler mit seiner Sperre durch den Fachverband nicht einverstanden, bleibt als letzter Ausweg immer noch der Gang vor ein Zivilgericht. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.07.2002)