Nahverkehrsbereich

  1. Der Vertrag über den Bayerntakt sieht vor, daß der Freistaat die Finanzhoheit im Nahverkehrsbereich erhält und Leistungen bei der Bahn AG bestellt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Das Unternehmen ist in einen Versorgungsbereich (Gas und Wasser) und einen Nahverkehrsbereich (innerstädtische Buslinien) aufgeteilt. ( Quelle: Junge Welt vom 06.09.2001)