Namensführung

  1. Für Standesfälle bis zum Wirksamwerden der behördlichen Namensänderung bleibt dementsprechend die frühere Namensführung der Bet. zu 1 und 2 von Bedeutung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die SPD strich schrittweise die finanzielle Unterstützung und entzog dem SHB 1972 die Namensführung "sozialdemokratisch". ( Quelle: Die Welt 2001)