Namensschuldverschreibungen

  1. Die Umwandlung von Namensschuldverschreibungen der Mitarbeiter in verkäufliche Inhaberschuldverschreibungen solle Mitarbeitern ermöglichen, ihre Zukunft zu sichern. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Die EU-Vorschrift gilt aber nur für Kontenguthaben und Forderungen auf Namensschuldverschreibungen (zum Beispiel Sparbriefe). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)