Namenswechsel

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  1. Eine Begründung für den Namenswechsel habe ich nirgends finden können. ( Quelle: Die Zeit (23/2003))
  2. Namenswechsel bei Stiefkindern sind im Bürgerlichen Gesetzbuch mit den Reformgesetzen von 1997 (BGB1 I S. 2942) neu geregelt worden. ( Quelle: ZDF Heute vom 21.03.2002)
  3. Schwierigkeiten mit dem Namenswechsel sieht Hackbarth nicht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Bislang ist der beabsichtigte Namenswechsel noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden, so daß auch die vierwöchige Widerspruchsfrist noch nicht in Kraft getreten ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  5. Wie oft hat das Zuckerschlößchen schon vor dem Aus gestanden in den letzten hundert Jahren, wie viele Konkurse, Zusammenbrüche, Direktions-, Funktions- und Namenswechsel hat es erlebt? ( Quelle: Die Zeit 1996)
  6. Der Kölner Verlag DuMont Schauberg hatte eine Verwechslungsgefahr mit dem Fernseh-Supplement "Prisma" geltend gemacht und gerichtlich den Namenswechsel erzwungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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