Im oberen Teil, beim Oberring, blieb dagegen die tragende Betonkonstruktion weitgehend erhalten, ebenso die obersten Stufen und große Teile des Natursteins der Außenfassade.
( Quelle: Die Zeit (32/2004))
Die Verbindung von Be- und Verarbeitung in Abschnitt VII Ziff. 6 legt es aber nahe, daß damit auch die Verarbeitung eines bereits bearbeiteten Natursteins erfaßt wird, z. B. bei einem Betrieb, der Natursteine zunächst be- und dann verarbeitet.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)