Natzel

  1. Berufsausbildungsverträge Behinderter sehen oftmals auch keine Ausbildungsvergütung vor, sondern enthalten nur den Hinweis, daß ihnen ein Ausbildungsgeld vom Träger der Rehabilitationsmaßnahme gewährt wird (vgl. Natzel, aaO, S. 342; Weber, aaO). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)