Ehemalige Nazizwangsarbeiter können in Deutschland keine über den Entschädigungsfonds hinausgehenden Ansprüche mehr geltend machen.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Obwohl die Bundesregierung das Angebot zur Entschädigung ehemaliger Nazizwangsarbeiter erhöhen will, bleibt die Stiftungsinitiative der deutschen Industrie bei ihrem bisherigen Angebot.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Nach Tübingen und Freiburg will nun auch Schwäbisch Hall als dritte baden-württembergische Kommune ehemalige Nazizwangsarbeiter aus städtischen Haushaltsmitteln entschädigen.
( Quelle: Junge Welt vom 04.08.2001)