LAG Nds. RegelungsG § 52b; ArbGG § 72 Divergenzrevision Wird die in § 52b RegelungsG vorausgesetzte Dienstzeit von 20 Jahren auch nur um wenige Tage unterschritten, so ist ein Anspruch auf Teilübergangsbezüge in der Regel ausgeschlossen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
LAG Nds. BAT §§ 22, 23 Pflegedienst; Anlagen 1a und 1b; Vergütungsordnung im Pflegedienst (VkA) VergGr. II - IV Eine Heilerziehungshelferin kann nicht in die Vergütungsgruppen für Krankenpflegehelferinnen eingruppiert werden.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)