Nebenklageanwalt

  1. Drach schien an keinem Verhandlungstag realisiert zu haben, dass er womöglich am Ende seiner langen Haftzeit noch sicherheitsverwahrt werden kann, sofern Nebenklageanwalt Johann Schwenn zu diesem Punkt in die Revision beim Bundesgerichtshof geht. ( Quelle: DIE WELT 2001)