Nach Meinung des Nebenklagevertreters Bernd Schneider hätte die Gießener Urteilsbegründung zu einer Verurteilung und nicht zu einem Freispruch führen müssen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das Gericht hat in den Augen des Nebenklagevertreters die Beweisaufnahme viel zu früh beendet.
( Quelle: TAZ 1997)