Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 195/03) kann der Vermieter auch dann Nachzahlungen aufgrund einer Nebenkostenabrechnung verlangen, wenn die monatliche Vorauszahlungen bei Vertragsabschluss viel zu niedrig festgesetzt wurden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.08.2004)
Achtung: Bei Sozialwohnungen kann der Vermieter zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode grundsätzlich keine Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung verlangen.
( Quelle: TAZ 1997)
Sind im Mietvertrag monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart, muß der Vermieter diese in der Nebenkostenabrechnung verrechnen.
( Quelle: Die Welt vom 20.08.2005)
Die alljährliche Nebenkostenabrechnung sei "sicher ein Ärgernis", räumte SWSG-Geschäftsführer Peter-Jürgen Röhr zu Beginn der Beiratssitzung ein.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Wie muss eine Nebenkostenabrechnung formal aussehen?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.06.2005)
Lautet der Mietvertrag auf D-Mark, muss der Vermieter alle Posten der Nebenkostenabrechnung ebenfalls in D-Mark nennen - auch wenn er selbst unter Umständen schon die Rechnungen in Euro bezahlt.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Nach der Nebenkostenabrechnung blieben von den Vorauszahlungen eines Mieters gut 1000 Mark übrig.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2001)