Nebenlehrerverg

  1. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen dem Gehalt, das sich nach der vom bekl. Land angewendeten Formel für die Berechnung der Nebenlehrerverg. ergibt, und dem vom Kl. in den Vorinstanzen beanspruchten höheren Gehalt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)