Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten.
( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten.
( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
Deshalb stellt sich das Umrechnen von Fremdwährungsumsätzen des Kreditkarteninhabers in DM als eine nach § 8 AGBG nicht von der AGB-gesetzlichen Kontrolle ausgenommene unselbständige Nebenleistung zur Erfüllung der Hauptleistungspflicht dar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)