Nebenveranstalter

  1. Das Verfahren Die jeweils zuständige Landesmedienanstalt schreibt die Sendezeiten aus, schlägt dem TV-Sender drei Bewerber vor, der sich dann seine unabhängigen Nebenveranstalter im Einvernehmen mit der Landesmedienanstalt aussucht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)