Necedo-Unbedenklichkeitsbescheinung

  1. Die Necedo-Unbedenklichkeitsbescheinung sowie die schriftlichen Aussagen der beiden Ärzte Jansen und Schumacher liegen Rechtsanwalt Michael Lehner vor, an den sich der beschuldigte Schumacher gewandt hat. ( Quelle: Handelsblatt vom 01.07.2005)