Negativ-Auswirkungen

  1. Angesichts möglicher Negativ-Auswirkungen in der Öffentlichkeit sei in jedem Fall vor dem Verkauf von Treuhand-Vermögen an Mitarbeiter der Breuel-Behörde eine Grundsatzentscheidung des Vorstandes vonnöten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)