Lauter werdender Kritik, hier könnten Copyrights verletzt werden, begegnete Google mit dem Angebot einer Negativ-Liste: Jeder Autor, der gegen das Scannen seiner Werke Einspruch erheben wolle, könne dies ja tun.
( Quelle: Spiegel Online vom 23.09.2005)
In der Fraktion wird eine so genannten Negativ-Liste befürwortet.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.01.2005)