Im anderen Fall erteilt das Kommunalreferat ein so genanntes Negativattest, danach kann der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2002)
Er ist sich ziemlich sicher, daß das ARoV weder im Januar ein Negativattest an die WBG gegeben noch ein solches zurückgezogen hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)