Sollten sich unerwünschte Negativwirkungen einstellen, müsse gegebenenfalls das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb überprüft werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Das hilft allenfalls kurzfristig, dann kommen die Negativwirkungen zum Tragen.
( Quelle: Die Welt Online vom 31.01.2004)