Deshalb lehnte Nehm es ab, nach zahlreichen Strafanzeigen gegen Bonner Regierungsmitglieder wegen der Vorbereitung eines Angriffskriegs zu ermitteln.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Die Straftaten hätten deshalb, so Nehm, auch für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Bedeutung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.01.2005)
Der Beschuldigte wurde 2003 festgenommen und nach einem Geständnis auf Antrag von Generalbundesanwalt Kay Nehm unter Auflagen freigelassen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.08.2003)
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat sich gegen die Aufhebung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze ausgesprochen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Generalbundesanwalt Nehm hat das Verfahren an sich gezogen.
( Quelle: Spiegel Online vom 27.03.2004)
Laut Generalbundesanwalt Kay Nehm habe diese Gruppe eine "ernsthafte Tat" in Deutschland geplant".
( Quelle: )
Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte vergeblich Haftbefehle gegen den Duisburger Konvertiten beantragt, der kurz vor dem Anschlag auf der tunesischen Ferieninsel Djerba im April 2002 ein mysteriöses Telefonat mit dem Selbstmordattentäter geführt hatte.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.11.2004)
Minister Schily und Generalbundesanwalt Nehm bestritten, dass die Anschläge von Madrid in Deutschland geplant worden seien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.03.2004)
"Genaueres zu dem geplanten Anschlag wissen wir nicht, aber er wäre wohl nach den üblichen Mustern abgelaufen", sagte Nehm.
( Quelle: n-tv.de vom 25.01.2005)
Die Aussagen von Motassadeq bei seiner Vernehmung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe nannte Nehm nichtssagend.
( Quelle: Spiegel Online vom 31.08.2002)