Der Reformplan der Koalition sieht vor, die jährlichen Rentenerhöhungen regelmäßig zu kürzen, damit bis zum Jahr 2030 das Rentenniveau von jetzt 70 auf 64 Prozent der früheren Nettobezüge sinkt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Bezugspunkt der verfassungsrechtlichen Beurteilung könnten nicht nur die jeweiligen Nettobezüge sein.
( Quelle: Die Welt Online vom 14.06.2004)