Nettoeinkommens

  1. Wer künftig in Rente geht und die Voraussetzungen erfüllt, erhält in der Spitze 64 Prozent seines letzten Nettoeinkommens. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2002)
  2. So soll das Rentenniveau von derzeit 70 Prozent bis 2020 schrittweise auf maximal 67 Prozent des Nettoeinkommens sinken. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Eltern, die wegen der Kindererziehung vorübergehend im Beruf pausieren, sollen für ein Jahr zwei Drittel ihres letzten Nettoeinkommens erhalten, maximal 1800 Euro im Monat. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 11.11.2005)
  4. Vermutlich wird sogar eine Einkommensgarantie noch in das Gesetz geschrieben, wonach die Rente im Jahr 2030 noch 43 Prozent des so genannten "modifizierten Nettoeinkommens" betragen soll. ( Quelle: Die Zeit (10/2004))
  5. Derzeit liegt sie noch bei 57 Prozent (mit Kindern) beziehungsweise 53 Prozent (ohne Kinder) des letzten Nettoeinkommens. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.03.2003)
  6. Durch die Zusatzversorgung könnte die gesetzliche Rente nach 40 Arbeitsjahren bis auf knapp über 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhöht werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Wer seine Berufstätigkeit für die Kindererziehung unterbricht, erhält einen festen prozentualen Anteil seines Nettoeinkommens ein Jahr lang weiter. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.12.2005)
  8. Er hätte zu einer langfristigen Senkung des Rentenniveaus von 70 auf 63 Prozent des Nettoeinkommens geführt. ( Quelle: )
  9. Bis zu einem Jahr sollen Eltern 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhalten - maximal 1800 Euro im Monat. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.12.2005)
  10. Sie soll zusätzlich zum gesetzlichen Arbeitslosengeld gezahlt werden, das bisher zwischen 60 und 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens liegt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)