Da die Arbeitsämter im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit nur 60 bis 67 Prozent des letzten Nettoentgelts erstatten, stockt die private Police die Leistungen auf.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Arbeitnehmer können ab dem 55. Lebensjahr in die Altersteilzeit bei 85 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts gehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)