Nettoprinzip

  1. Oberstes Gebot der Experten: Das geltende so genannte Nettoprinzip darf nicht gekippt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.07.2005)
  2. Beizubehalten sei das Nettoprinzip des Abzugs von Werbungs- und Betriebskosten vor Besteuerung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Sat 1 berechnete die Sendedauer bisher unter Einschluß der Werbezeiten (das sogenannte Bruttoprinzip), während die Landesmedienanstalten die Berechnung unter Ausschluß der Werbezeiten (Nettoprinzip) vornahmen. ( Quelle: FAZ 1994)
  4. Der Abzug der Kirchensteuer ist zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelbelastung des Einkommens gerechtfertigt (subjektives Nettoprinzip; Steuerkonkurrenzlehre). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.08.2005)