Nettoraumzahl

  1. Bei der Ermittlung der Gewinne zieht das Finanzamt nämlich nicht den Überschuss aus dem Schiffsbetrieb, sondern pauschal die Tragfähigkeit der Schiffe - als Einheit dient die Nettoraumzahl (NRZ) - heran. ( Quelle: Die Welt 2001)