Das Arbeitslosengeld 67 Prozent des letzten Nettoverdienstes.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.05.2003)
In Unionskreisen wurde dem Tagesspiegel bestätigt, daß die Kombilöhne bei kinderlosen Beschäftigten 73 Prozent des ehemaligen Nettoverdienstes betragen sollen und bei Arbeitnehmern mit Kindern 77 Prozent.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Das Versorgungsniveau wird knapp 69 Prozent eines Nettoverdienstes erreichen und damit auch mit privater Zusatzvorsorge unter dem heutigen Niveau der gesetzlichen Rente angesiedelt sein.
( Quelle: Junge Welt 2000)