Um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen, kann die Netzagentur dem Bonner Konzern vorschreiben, unter welchen Bedingungen und zu welchen Preisen Konkurrenten die Telekom-Netze mitnutzen dürfen.
( Quelle: Tagesschau vom 10.11.2005)
Doch bei den Bereichen, die die Netzagentur abdeckt, geht es nicht anders.
( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 21.07.2005)
Die für die Regulierung des Strommarktes zuständige Netzagentur hatte bereits zuvor eine Stellungnahme von der RWE-Tochter Verteilnetz eingeholt.
( Quelle: Sat1 vom 06.12.2005)
Darüber hinaus müsse die Netzagentur auch bei größeren Ausfällen informiert werden.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 06.12.2005)
Ausnahme: Die Netzagentur hat einen Verdacht, daß der Preis zu wettbewerbsverzerrenden Zwecken genutzt werden soll.
( Quelle: Die Welt vom 14.10.2005)
Die Netzagentur sei allein für die wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen verantwortlich, betonte Kurth.
( Quelle: Die Welt vom 21.07.2005)