Netzagentur

  1. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen, kann die Netzagentur dem Bonner Konzern vorschreiben, unter welchen Bedingungen und zu welchen Preisen Konkurrenten die Telekom-Netze mitnutzen dürfen. ( Quelle: Tagesschau vom 10.11.2005)
  2. Doch bei den Bereichen, die die Netzagentur abdeckt, geht es nicht anders. ( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 21.07.2005)
  3. Die für die Regulierung des Strommarktes zuständige Netzagentur hatte bereits zuvor eine Stellungnahme von der RWE-Tochter Verteilnetz eingeholt. ( Quelle: Sat1 vom 06.12.2005)
  4. Darüber hinaus müsse die Netzagentur auch bei größeren Ausfällen informiert werden. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 06.12.2005)
  5. Ausnahme: Die Netzagentur hat einen Verdacht, daß der Preis zu wettbewerbsverzerrenden Zwecken genutzt werden soll. ( Quelle: Die Welt vom 14.10.2005)
  6. Die Netzagentur sei allein für die wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen verantwortlich, betonte Kurth. ( Quelle: Die Welt vom 21.07.2005)