Netzzugangsverordnung

  1. Eine gesetzliche Netzzugangsverordnung sei unerläßlich. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Bonn (cz) - Der Bundesrat hat der Netzzugangsverordnung (NZV) im wesentlichen zugestimmt, wodurch die Marktliberalisierung forciert wird. ( Quelle: Computerzeitung 1996)