Neubauern-Urteil

  1. Nach dem Neubauern-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg hoffen nun auch die Alteigentümer auf eine angemessene Entschädigung für ihre enteigneten Ländereien. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.01.2004)