BHW-Finanzierungsspezialist Bernd Neuborn: "Baufamilien, die vor einer Gesetzesänderung ihren Bauantrag eingereicht oder einen Kaufvertrag notariell abgeschlossen haben, behalten ihren Anspruch auf die volle Eigenheimzulage."
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.10.2005)