Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervor, über das die "Neue Juristische Wochenschrift" berichtet.
( Quelle: Westfalenpost vom 30.08.2005)
Das folgenschwere Urteil aus dem Jahr 1924 beschäftigt noch heute die bayerische Justiz, wie die "Neue Juristische Wochenschrift", das Fachblatt der Richter und Anwälte, in einer Vorab-Rezension schreibt.
( Quelle: Die Welt 2001)
Die Eltern hatten deswegen mindestens 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert, berichtet die Neue Juristische Wochenschrift in ihrer aktuellen Ausgabe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.06.2005)