Der Rechtsanspruch auf gleichwertigen Ersatz, wenn ein gutgläubiger Neuerwerber sich des Grundstücks angenommen hatte, ist somit dahin.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die größte Befürchtung sei, dass ein Neuerwerber den Studiokomplex ganz schließen und die Immobilien verkaufen könnte.
( Quelle: Die Welt Online vom 09.07.2004)
Nach Aussage der BEV veräußerte der Neuerwerber die Wohnungen sofort weiter.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)