Der Magistrat von Potsdam sah sich deshalb gezwungen, ein generelles Badeverbot besonders für den Tiefen See, den Templiner See, den Jungfernsee, die Neustädter Havelbucht sowie für den Aradosee, den Bornstedter See und für die Nuthe auszusprechen.
( Quelle: TAZ 1991)