Eine solche Haltung sei aber "mit unserer Verfassung schlechterdings nicht vereinbar" und widerspreche zudem dem Neutralitätsgebot von Lehrern an staatlichen Schulen.
( Quelle: Die Welt vom 21.03.2005)
Das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes könne nicht so weit gehen, daß es aus öffentlichen Einrichtungen verbannt werden dürfe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)