Mit dem Leih-und-Pacht-Gesetz vom November 1939 gaben sie Rüstungslieferungen an kriegführende Mächte frei, was ihnen bis dato durch das Neutralitätsgesetz verwehrt gewesen war.
( Quelle: Junge Freiheit 1997)
Das Neutralitätsgesetz ist Teil der Verfassung und verbietet nach Auskunft des Wiener Verteidigungsministers Herbert Scheibner ausdrücklich, die Durchfuhr von Waffen, Kriegsgerät und Soldaten zu erlauben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.02.2003)