Neutralitätsstatut

  1. Der Beschluß teilzunehmen stütze sich auf die Überzeugung, daß die neue Verpflichtung, die Bern jetzt übernehme, "nicht im Widerspruch zum Neutralitätsstatut steht, sondern bestens den Erfordernissen dieses Status entspricht". ( Quelle: Welt 1996)