Die geltende Strahlenschutzverordnung mißt Neutronenstrahlen einen Wichtungsfaktor 10 zu, bezogen auf Röntgen- beziehungsweise Gammastrahlung (Neutronenstrahlung wäre demnach zehnmal gefährlicher).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Neutronenstrahlen, kombiniert mit Photonen, sollen den Resttumor an seiner Zunge verschwinden lassen.
( Quelle: Die Zeit (44/1998))
Die Gamma- und Neutronenstrahlen lassen sich selbst durch dicken Stahl nicht vollständig abschirmen, erläutert GSF-Sprecher Heinz-Jörg Haury.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)