Seit dem Jahr 2002 hält die Bundesregierung weder die verfassungsrechtliche Neuverschuldungsgrenze ein, wonach die Neuverschuldung die Investitionssumme nicht übersteigen darf, noch die Stabilitätskriterien von Maastricht.
( Quelle: Die Welt vom 17.01.2005)
Waigel droht 'Stabilitätssündern' mit massiven Sanktionen bis hin zu empfindlichen Geldbußen bei Überschreiten der jährlichen Neuverschuldungsgrenze.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die EU-Finanzminister hatten Italien vorige Woche zugestanden, wegen der Wachstumsschwäche die angestrebte Neuverschuldungsgrenze von 2,0 auf 2,4 Prozent zu lockern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Bundesrepublik konnte die Neuverschuldungsgrenze 2002, 2003 und 2004 nicht halten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.03.2005)
Die im Maastrichter Vertrag festgelegte Neuverschuldungsgrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bleibe auch nach Einführung des Euro bestehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)