Neuzuwanderern

  1. Seit Januar 2005 wird Neuzuwanderern die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert, wenn sie den Orientierungs- und Sprachkurs nicht besuchen. ( Quelle: Spiegel Online vom 28.11.2005)
  2. Es liegt nicht an fehlenden Neuzuwanderern. ( Quelle: TAZ 1991)