Nicht-Unaufrichtige

  1. Das ist das intellektuell NichtDürftige, Nicht-Unaufrichtige dieses Denkers: noch das Scheitern und der Widerspruch des Denkens, noch das Eigenrecht der Gegenstände wird gedacht aus dem Denken. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.08.2003)