Die Staatsanwälte hatten in der vergangenen Woche angesichts der sich abzeichnenden Freisprüche beantragt, auch die Ausschüttung von mehr als elf Millionen Euro Prämien an Nicht-Vorstandsmitglieder strafrechtlich zu bewerten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.04.2004)
Die nachträgliche Zulassung zweier anderer Anklagepunkte - die Vergabe von Millionenprämien an Nicht-Vorstandsmitglieder und eine Bleibeprämien in Millionenhöhe für einen Topmanager - lehnte die Kammer dagegen ab.
( Quelle: ZDF Heute vom 30.04.2004)