Nach der Neuregelung der Nichtabziehbarkeit strafbarer Bestechungs- und Schmiergelder im Inland durch das Jahressteuergesetz muß das Staatswesen sich die Frage gefallen lassen, wann es seinerseits aus der Besteuerung solcher Gelder auszusteigen gedenkt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)