Das jüngste Urteil, wonach auch die Nichtbearbeitung von Strafanzeigen wegen Wahlfälschung Rechtsbeugung war, ist auf den ersten Blick erfreulich.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Bundesrichter widersprachen der Auffassung, wonach die Nichtbearbeitung von Strafanzeigen wegen Wahlfälschung keine Rechtsbeugung sein könne.
( Quelle: TAZ 1997)