Nichtseßhaftenbetreuung

  1. Laut hessischem Ausführungsgesetz, so der Rechtsanwalt, delegiere der Kreis aber die Nichtseßhaftenbetreuung an Städte über 50 000 Einwohner, also auch ans Hanauer Sozialamt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)